|| Tötungsanstalt Hadamar
In der Tötungsanstalt nahe der namensgebenden Stadt Hadamar in Mittelhessen fanden zwischen Januar 1941 und März 1945 im Rahmen der „Aktion T4“ und der anschließenden dezentralen „Euthanasie“ etwa 14.500 Menschen mit Behinderungen den Tod. 1883 nahm in Hadamar eine Korrigendenanstalt ihren Betrieb auf. Aus ihr ging 1906 die Landesheilanstalt hervor. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges nutzte die Wehrmacht das Gebäude als Reservelazarett. Ende 1940 wurde sie als Tötungsanstalt umfunktioniert. Eine Gaskammer, ein Sezierraum und zwei Verbrennungsöfen wurden installiert sowie eine Busgarage erbaut, um den Massenmord in industriellem Charakter zu ermöglichen.
Mit grauen Bussen wurden die Patienten aus den „Zwischenanstalten“ (u.a. Weinsberg und Wiesloch) nach Hadamar deportiert. Nach der Ankunft in Hadamar mussten die Patientinnen und Patienten in der verschlossenen Busgarage aussteigen und wurden in das Hauptgebäude geführt. Dort hatten sie sich zu entkleiden und dem Arzt vorzustellen. Dieser bestimmte anhand der mitgeschickten Patientenakte eine angeblich natürliche Todesursache für die später auszustellende Sterbeurkunde. Anschließend wurden die Patienten von Schwestern und Pflegern in die im Keller gelegene Gaskammer geführt. Ihre Leichen beseitigten die „Brenner“ in den beiden Krematoriumsöfen. Dieser ersten Phase der „Euthanasie“ fielen ca. 10.000 Menschen zum Opfer.
Im Rahmen der „zweiten Mordphase“ (dezentrale „Euthanasie“) übernahm die ehemalige Landesheilanstalt Hadamar erneut die Funktion einer Tötungsanstalt. Von August 1942 bis zum 26. März 1945 starben fast 4.500 weitere Opfer. Wer nicht schnell genug der gezielt eingesetzten Hungerkost oder der vorenthaltenen medizinischen Versorgung erlag, wurde durch überdosierte Medikamente getötet.