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Der Tolnaishof

Eine Sandsteinsäule markiert die Stelle des aufgelassenen Tolnaishofes

Die ehemalige „Colonie Tolnayshof“ bei Leiben­stadt – Geschichte eines Hungerdorfes im badischen Hinterland

von Ralf Egenberger1)


Die Entstehungsgeschichte

Der Tolnayshof, oder auch „Dollishof“, wie die Bewohner der benachbarten Dörfer ihn nannten, war ein ehemaliges Hofgut, das um 1880 aufgelassen wurde. Es war nach einem ungarischen Land­edelmann benannt und lag zwischen Leibenstadt, Hergenstadt, Hopfen­garten, Oberkessach und Weigental. Das zum Besitz der Freiherren von Gemmingen-­Hornberg gehörende ca. 150 badische Morgen große Hofareal wurde um das Jahr 1703 vom ungarischen Grafen Franz von Tolnay erstanden, der knapp 100 Morgen ­davon bearbeitete. Nach dessen wirtschaftlichem Scheitern um 1739/40 fiel das Hofgut wieder an die ehe­malige Grundherrschaft zurück, die es dann nach und nach an einzelne Familien der dort inzwischen Ansässigen oder neu Hinzuziehenden aus dem Umland gegen Zahlung kleiner jährlicher Abgaben und Schutzgelder verpachtete bzw. auch veräußerte. Eine genaue zeitliche Datierung dieses Vorgangs ist nicht beurkundet.

Ausschnitt aus dem Originalplan des ­Tolnayshofs von­ 1848. Foto: Landesarchiv Baden-Württemberg, H Tolnayshof 1 Permalink

Das Hofgut und spätere Dorf lag auf ­einem Hanggrundstück in unmittelbarer Nähe der damaligen badisch-württem­bergischen Landesgrenze und des ehemaligen römischen Limes. Heute begrenzt die Autobahn Würzburg-Heilbronn die ehemals zum Dorf gehörenden Felder in südlicher Richtung. Nach Osten – gen Württemberg – wurde es abgeschirmt durch den Denzerwald. Gemarkungsrechtlich gehörte das sich langsam entwickelnde Dorf bis 1831 zum badischen Leibenstadt, es wurde von dort auch über diesen Zeitpunkt hinaus verwaltet. Die Dollishöfer wurden aber nie als Leibenstadter Ortsbürger angesehen, sie scheinen darauf auch keinen Wert gelegt zu haben. Ab 1831 wurde durch behördliche Anordnung eine eigene Gemarkung „Tolnayshof“ eingerichtet, die erst 1924 aufgelöst wurde. Eine selbständige politische Gemeinde mit eigener Verwaltung wurde das Dorf allerdings nicht. Die grundherrschaftliche Verwaltung erfolgte bis zur Besitzübernahme durch den badischen Staat 1848 durch das württembergische Rentamt Widdern, in badischen Zeiten durch das Bezirksamt Adelsheim.


Die Zeit nach Tolnay

Die sich frühestens ab 1740 ansiedelnden Familien gehörten nach übereinstimmender Berichtslage größtenteils zum fahrenden Volk in – wenn überhaupt – einfachen Beschäftigungsverhältnissen, wie Kessel­flicker, Siebmacher, Besenbinder, Farbhändler, Korbmacher, Tagelöhner, Schafsknechte, Schippenhändler, Maulwurffänger, Bürstenbinder und Bar­biere, die auf den ärmlichen Hofresten eine ­billige und abgelegene Unterkunft ­– ­besonders in der kalten Jahreszeit – ­fanden.

Über die Herkunft dieser Dorfbewohner kreisten jahrzehntelang die wildesten Gerüchte durch die umliegenden bäuerlich geprägten Dörfer. Ein Blick auf das erste vollständig erhaltene Namesverzeichnis aus dem Jahr 1830 zeigt uns zwar eine Auflistung ortsfremder Namen, aber alle aus dem deutschen Sprachgebiet.

Woher aber kam der schlechte Ruf der zeitweiligen Dorfbewohner?

Ein Blick auf die soziale Situation der Bevölkerung des 18. und 19. Jahrhunderts zeigt deutliche Spuren extremer sozialer und wirtschaftlicher Notlagen. Außerhalb der oberen sozialen Schichten gab es viel armes Volk ohne gesicherte Existenz, besitzlose Bauern und Tagelöhner, ehemalige Soldaten, verarmte Bürger, die oft vergantet und aus der Dorfgemeinschaft ausgeschlossen wurden, stellungs­lose Handwerkerburschen, schlecht ­beleumundetes „Weibervolk“, verwaiste Kinder und Heranwachsende ohne ­festen Wohnsitz, ohne Chance auf eine Einbürgerung. Diesen in keiner Dorf- oder Stadtgemeinschaft geduldeten Vaganten, im frühen 18. Jahrhundert sind das mehr als 10% der Gesamt­bevölkerung, blieb oft nichts ­anderes übrig, als sich dem großen Heer der Fahrenden anzuschließen, handelnd, hausierend oder bettelnd den eigenen Unter­halt und den der Familien zu sichern. Oft wurden dabei auch die Grenzen des damals harten Gesetzes überschritten, was den zweifelhaften Ruf dieser Menschen natürlich noch verschlechterte. „Es hat sich vermutlich“, schreibt August Häffner, ein Merchinger Heimatforscher, in seinem Buch über den Dollishof, „unter Fahrenden und existenzlosen Menschen bald herumgesprochen, dass man auf dem Dollishof sich ohne viel Umstand ­ansiedeln konnte, wenn man nur die bescheidenen Abgaben an das Rent­amt in Widdern bezahlen konnte. Die gemarkungs­mäßig zuständige Gemeinde Leibenstadt hatte nichts zu sagen.“


Streit um den Tolnaishof

Lageplan des Tolnayshof von 1879 erstellt vom Stabhalter Karl Eugen Kullmann auf Anweisung des Bezirksamts Adelsheim. (aus: A. Häffner, Der Dollishof)

Auf Grund der badischen Gemeinde­reform von 1831 und der daraus folgenden Verfügungen des Staatsministeriums des Inneren vom 25.10.1839 wurde aus dem vormals zur reichsritterlichen Ortschaft Leibenstadt gehörenden Tolnayshof ein für sich bestehendes Hofgut. Diesen Umstand machte sich der Grundherr Franz Karl von Gemmingen-Hornberg zu Nutzen, um gegen die „GHZ-Badische Regierung wegen Belastung ihres Leibenstadter Gutes mit übermäßigen Steuern“ zu klagen. Die Beschwerde und Klage wurde beim Deutschen Bund in Frankfurt eingereicht. Als Beleg für ihre Klage führten die Gemminger an, dass durch den Vollzug des oben genannten Gesetzes und der somit verbundenen hohen Soziallasten Jahresbeiträge notwendig geworden waren, die den Hofbewohnern 15 Gulden, dem Grundherren aber 930 Gulden jährlich aufbürdeten. Bei einer Hofgröße von inzwischen knapp 140 Morgen konnte den Hofbewohnern nicht mehr Belastungen aufgebürdet ­werden, da schon die 15 Gulden den Ertrag des ­Hofes zu überschreiten drohte. Die Steuer­leistungen der Bewohner stünden in ­keinem Verhältnis zum Wert und Ertrag der Grundstücke. Aus diesem Rechtsstreit zwischen dem Grundherren (GH) und dem Großherzogtum (GHZ) Baden entwickelte sich ein Vertrag ­zwischen Grundherrschaft und dem badischen Staat, der am 04.10.1847 abgeschlossen wurde und zum 01.01.1848 in Kraft trat. Die ­wichtigsten Bestimmungen lauteten:

  • § 1: Der GH überlässt dem badischen Staat 3/5 vom Tolnayshof unentgeltlich zu Eigentum.
  • § 2 Die restlichen 2/5 werden dem GH auf der Seite gegen Leibenstadt zugeschieden, so dass die Gebäude, in welcher die ­Colonen wohnen, sämtlich auf die dem badischen Staat zufallenden Dreifünftel zu stehen kommen.
  • § 4: Die der GH verbleibenden 2/5 ­werden der Gemeinde Leibenstadt zugeschlagen.
  • § 5: Die Kosten der Aufteilung des Hof­gutes fallen auf die Staatskasse.

Der Grundherr verschenkt also 3/5 seines Eigentums, nur um die Bewohner und damit die enormen Soziallasten loszu­werden. Der grundbuchmäßige Abschluss dieser Maßnahme fand im Jahre 1849 statt; die letzten Grundstücke aus badisch-staatlichem Besitz wurde 1936 an Leibens­tadter Bürger verkauft. Die Grundherrschaft verkaufte ihren Besitzanteil am Tolnayshof bereits 1911.

Der Rechtsstreit um den Tolnayshof verdeutlicht die Kausa als höchstrichterliche Auseinandersetzung. Es waren dabei vor allem die untergeordneten Behörden und Ämter, die jahrzehntelang mit dem Hofgut konfrontiert wurden. Die folgende Auflistung der Dienststellen, die mit ihm beschäftigt waren, sollen diese Feststellung veranschaulichen:

  • GHZ – Domänenverwaltung Kraut­heim,
  • Bezirksamt Adelsheim, vormals von 1813 bis 1828 das Bezirksamt Osterburken,
  • Regierung des Unterrheinkreises in Mannheim, vormals seit 1810 das GHZ – Badisches Direktorium des Main- und Tauberkreises in Wertheim.
  • Innen- und Finanzministerium in Karlsruhe,
  • Obereinnehmerei Buchen,
  • württembergisches Rentamt ­Widdern,
  • GHZ – Badischer Verwaltungshof in Karlsruhe,
  • GHZ – Badischer Landeskommissar für die Kreise Mannheim-Heidelberg-Mosbach,
  • Württembergisches Oberamt Möckmühl,
  • Staatsministerium in Karlsruhe und Stuttgart und
  • als höchste Instanz der Deutsche Bund in Frankfurt.

Das „andere“ Leben der Dollishöfer

Die Reste der Brunnenfassung 2018. Foto: R. Egenberger.

In vielen Bereichen unterschied sich das Leben der Dollishöfer von der Lebens­weise der Dörfler und Städter. So war es wohl auch ihre verwendete Sprache, die zu Mißtrauen führte und abgeleitet von den Sprachen­verwendungen der Fahrenden waren. Diese Sondersprachen benennt die Sprachwissenschaft als „Rotwelsch“, „Jenisch“, „Kochemer“ oder „Wittisch“, auch Wortverwendungen aus dem „Jiddisch“ und der Sprache der „Zigeuner“ wurden entliehen, sie fanden auch Verwendung bei den zahlreichen Räubern und Räuberbanden. Bei der wissenschaftlichen Untersuchung dieser „Geheimsprachen“ wurde allerdings festgestellt, dass sie zumeist ihre Ursprünge in der deutschen Sprache hatten. Oft wurden auch „Zinken“, also geschnitzte Zeichen verwendet, die für die Fahrenden Hinweise auf die Bewohner von Höfen oder Dörfern und ihren Gewohnheiten gaben.2)

Weitere Unterschiede gab es auch bei den Lebensverhältnissen, so bei der Ernährung. Auf dem Hof gab es lange Zeit keine Schweine. Die kaum vorhandenen Rinder und Kühe dienten als Zugtiere in der Landwirtschaft. Nachgesagt wurde den Dollishöfern der Verzehr von Igeln, was auch im fränkisch-hohenlohischen Schillingsfürst, im „Schwarzen Viertel“, nachgewiesen wurde. Verzehrt wurden auch Hunde und nicht selten gestohlenes Kleinvieh aus den umliegenden Dörfern. Die Folgen dieser Mangelernährung vor allem in den immer wiederkehrenden Hungerzeiten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeigte eine hohe Sterblichkeitsrate bei Säuglingen, Kleinkindern und Kranken.

Die Kirche in Hergenstadt – das translozierte Schulhaus vom Tolnayshof. Foto: R. Egenberger.

Aufgeführt werden muss auch der Nachteil der räumlichen Randlage, die zunächst durchaus gewollt war. Nachteilig wirkte sich auch die schlechte und karge Wasserversorgung aus. Nur eine Quelle mit einem oft spärlichen Rinnsal in der Sommerzeit sorgte für das täglich benötigte Wasser. Oft muss deshalb das notwendige Trinkwasser aus dem Hopfengarten herangeschafft werden, was zumeist die Kinder übernehmen mussten. Auch gab es keinen Waldbesitz, also keinen Zugang zu Brennholz und Holz für die täglichen häuslichen Arbeiten. Hauptgrund für die zögerliche Annäherung an die bürgerlichen Dörfer und Städte vor allem in den frühen Jahren des Bestehens des entstehenden Dorfes waren die Herkunft und ausgeübten Tätigkeiten, vor allem der Männer. Sie waren oft nur in den kalten Jahreszeiten „zu Hause“, ansonsten zogen sie als Wanderarbeiter, Tagelöhner oder Händler von selbst oder in den Familien hergestellten Waren des täglichen Bedarfs durch die Lande. Sicher konnten den Dollishöfern auch nachgewiesen werden, dass sie sich nicht scheuten, kleinere Einbrüche oder Diebstähle von Feld- und Gartenfrüchten durchzuführen, auch Waldfrevel und Wilderei wurde ihnen lange nachgesagt. Sie hatten deshalb auch des öfteren „Besuch“ von der badischen Obrigkeit. Die betreffenden Personen entzogen sich einer möglichen Bestrafung dann gerne durch die Flucht in das angrenzende Württemberg. Mehr innerörtliche Probleme gab es nach der Einführung des Schulbetriebs in den 1820er Jahren. Nicht immer waren die Eltern willens ihre Kinder in die Schule zu schicken, wenn alle arbeitsfähigen Personen bei der Aussaat oder Ernte helfen mussten. Um die 1850er Jahre gingen auch Kinder aus dem benachbarten Hergenstadt in die Tolnayshöfer Schule, in dieser Zeit sind ca. 30 Schulkinder nachgewiesen. In der Endzeit des Dorfes konnte dieser Abwesenheit entgegengewirkt werden, da Lehrer Karl Eugen Kullmann gleichzeitig auch Stabhalter war. Anzumerken ist noch das Bemühen von Hergenstadter Bürger, die nach Auflösung der Schule im April 1880 ein Gesuch an das Bezirksamt Adelsheim richteten, mit der Bitte das nun verlassene Schulhaus „zur Errichtung einer Kapelle“ käuflich zu erwerben. Nach einem Rechtstreit um den Kaufpreis, vor allem um die einst vom Dorf gestiftete Schulglocke, wurde entschieden, ich zitiere den Großherzoglichen Beschluss: „Seine Königliche Hoheit der Großherzog habe mit Allerhöchster ­Staats­ministerial-Entschließung auf dem Schloß Mainau, den 19.07.1880 Nr. 397/98 das diesseitig Ministerium zu ermächtigen geruht, das Schulhaus auf dem Tolnayshof samt der dazu gehörigen Glocke an die katholischen Bewohner von Hergenstadt … gegen einen sofort bar zu erlegenden Kaufpreis von 350 Mark mit der Auflage zu verkaufen, das Gebäude auf Kosten der Erwerber binnen 6 Wochen abzubrechen und das auf dem Hergenstadter Hof neu zu errichtenden Gebäude den Zwecken des Gottesdienstes zu widmen.“ (Häffner, S. 54) Die Kirche steht noch heute an dieser Stelle.

Heimatschein

Die Auflösung der Dorfgemeinschaft

Die Auflösung des Tolnayshofs erfolgte 1879/1880, angeordnet vom Badischen Staat. Dies geschah, obwohl inzwischen weitgehend alle Bewohner in ihren eigenen kleinen Häusern und größtenteils auf ihrem eigenen Grund und Boden lebten. Einige waren sogar zu einem bescheidenen Wohlstand gekommen, der sich darin zeigte, dass sie Ackerflächen der Leibenstadter Gemarkung anpachteten. Das „Dollishöfer Problem“, also Ackerfrüchte- und Holzdiebstahl, Kleinkriminalität, Raufhändel, mangelnde Zahlungswilligkeit bei privaten Forderungen und öffentlichen Abgaben- und Steuer­zahlungen und das Vagantentum hatten bereits nachgelassen und begann an Bedeutung zu verlieren. Warum der badische Staat nicht wartete, bis sich das abgelegene und oft von Wasserknappheit betroffene Dorf von selbst auflöste, kann heute schwer nachvollzogen werden. Lockten inzwischen die aufstrebenden Industriezentren junge Arbeitskräfte an Main und Rhein. Weitere Arbeitsplätze boten inzwischen auch die beginnenden Industrie- und Gewerbeansiedlungen entlang der Reichsbahn­strecken, sowie der Eisenbahn- und Straßenbau auch in unserem Raum. Möglich ist aber auch, dass es die badischen Beamten bekümmerte, dass sich seit 1865/1866 wieder leicht ansteigende Einwohner­zahlen feststellen ließen oder man wollte sich beim Vollzug ­beschlossener staatlicher Maßnahmen ­keine Blöße geben. Fakt aber ist der Vollzug der Hofauflösung 1880 mit den letzten aktenkundigen Daten bei den Kaufverträgen.

Zuvor hatte Lehrer Kullmann, der bis April 1880 das Amt des Stabhalters inne hatte, einen einfachen Lageplan der ­Ansiedlung mit den 1879 bestehenden 24 Gebäuden und Kleingütern erstellt. Dieser Plan bildete dann die Grundlage des langwierigen Handels zwischen Staat und den zuletzt gezählten 124 Bewohnern verteilt auf 25 Familien. Letztlich hatte der badische Staat rund 56.000 RM aufzubringen, um das Dorf- und Hofgelände mit den Wohngebäuden und den landwirtschaftlichen Flächen (rund 90 badische Morgen Feld- und Wiesen­flächen, Waldbesitzer gab es auf dem Dollishof nicht) aufzukaufen und den Abriss der Wohngebäuden zu vollziehen. Der offizielle Kassenschluss durch Stabhalter Kullmann gegenüber den ­Beamten des Adelsheimer Bezirksamts war am 19.02.1880.

Wann die letzten Bewohner das Gelände verließen, ist aktenkundlich nicht mehr feststellbar.


Der Tolnaishof heute

Auf dem Areal des Tolnaihofs stehen heute Obstbäume (Bildmitte). Unterhalb am Hang zeichnen sich die aufgelassenen Wege als dunkle Streifen ab. Foto: Ralf Egenberger.

Wer heute das ehemalige Dorfgelände aufsucht, wird nur noch sehr versteckte Überreste der Wohnbebauung und des Wegnetzes finden. Sichtbar, wenn auch in einer Baumgruppe am Rande des ehemaligen Dorfes versteckt, ist einzig die gemauerte Brunnenfassung. Das wellige Dorfgelände lässt den Standort der kleinen Häuser kaum erkennen. Der ansteigende Weg zum ehemaligen Dorffriedhof ist nur mit einem ­kundigen Führer nach der Erntezeit zu erahnen. Das übrige Wegenetz um das Dorf ­wurde spätestens durch die Flurbereinigungs­maßnahmen aufgegeben und moderneren landwirtschaftlichen Anforderungen angepasst. Zeugen dieser Epoche Bauländer Geschichte sind einige wenige ältere Menschen, in jüngster Zeit auch die „Schlepperfreunde Leibenstadt“, die die Geschichte des Dorfes und ihrer Bewohner pflegen und bewahren.


Zeitleiste zum Tolnaishof

1669/1670Rodung von ca. 150 Morgen Ödland durch die Grundherren der Gemarkung Leibenstadt – das Haus Gemmingen-Hornberg: eigenwirtschaftliche Nutzung des Landstückes
1703-1739Kauf und beginnende Nutzung durch den Grafen Franz von Tolnay; Gründung eines Hofgutes von ca. 100 badische Morgen Größe
Ab ca. 1740Rückerwerb des Gutes durch die Grundherren von Gemmingen-Hornberg, Verpachtung an Einzelinteressenten. Der Hof wird zu einer grundherrschaftlichen „Colonie“ mit gemarkungsrechtlicher Zugehörigkeit zu Leibenstadt. Streitpunkt wird die gemeinderechtliche Zugehörigkeit.
1831/39Baden erhält eine neue Gemeindeordnung, dadurch wird die „Colonie“ zu einem selbständigen Hofgut (§ 174ff GO)
Ab 1840Rechtsstreit der Grundherrschaft mit dem badischen Staat. Streitfrage: Folgekosten der neuen Selbständigkeit und der Soziallasten.
1847/48Klage der Grundherrschaft beim „Deutschen Bund“ in Frankfurt mit Verhandlungen zur Teilübernahme des Hofes durch den badischen Staat.
Ab dem 01.01.1848 übernimmt der badische Staat 3/5 der Fläche des Hofes, das ist der bewohnte Teil. Die GH verabschiedet sich damit aus der sozialen Verantwortung für die Bewohner.

Der badische Staat bemüht sich in der Folgezeit um eine Lösung des „Sozialfalls“ Tolnayshof. Lösungsansätze: „Innerbadische Lösung durch Umsiedlung, staatlich initiierte und geförderte Auswanderungspolitik ab 1851/53. Aufkauf und Abbruch der einzelnen Häuser, beginnende „Strukturpolitik“ für das „Hinterland“.
1879/1880Staatlich angeordnete Auflösung des Hofgutes. Kauf der restlichen Kleingüter (Gesamtsumme ca. 56 000 RM) und Abriss.
12.02.1880Kassenschluss durch den letzten Stabhalter Kullmann gegenüber den Beamten des Adelsheimer Bezirksamtes.

Das Areal des Tolnayshofes (Obstwiese l.u.), im Hintergrund die beiden Nachbarorte Hergenstadt und Hopfengarten. Foto: R. Landauer.

Literaturliste

  • Häffner o.J.
    A. Häffner, Der Dollishof – Geschichte eines aufgelösten Dorfes, Druck: Maisch u. Queck, Gerlingen (ohne Jahr).
  • Nierhaus-Knaus 1984
    E. Nierhaus-Knaus, Geheimsprache in Franken – Das Schillingsfürster Jenisch (­Rothenburg ob der Tauber ³1984).
  • Bald u.a. 1991
    H. Bald/R. Kuhn/W. Weismantel, Die Spessarträuber. Legende und Wirklichkeit2. ­Reihe Franken (Würzburg 1991).
  • Schaier 1995
    J. Schaier, Die Hungersnot von 1846/47 im badischen Odenwald – Ursachen und Krisen­management, Der Wartturm 36.1, 1995, 4ff.


Nachtrag: Karten

Schmitt' sche Karte (1797/98)

Schmitt'sche Karte 1797/98.


Badische Landesaufnahme (1838-49)

Landesaufnahme Grossherzogthum Baden (1838-1849)


Katasterplan Tolnaishof (1848)

Ausschnitt aus dem Originalplan des ­Tolnayshofs von­ 1848. Foto: Landesarchiv Baden-Württemberg, H Tolnayshof 1 Permalink

Katasterplan Tolnaishof (1879)

Lageplan des Tolnayshof von 1879 erstellt vom Stabhalter Karl Eugen Kullmann auf Anweisung des Bezirksamts Adelsheim. (aus: A. Häffner, Der Dollishof)

Gemarkungsplan (1881)

Gemarkungsplan Leibenstadt/Tolnayshof, Vermessung und Zeichnung 1881, Druck 1885 (Generallandesarchiv Karlsruhe H-1 Nr. 1053) permalink

1)
in: Vergessene und verdrängte Geschichte(n). Kolloquium anlässlich des Internationalen Museumstages am 21. Mai 2017 in der KZ-Gedenkstätte Neckarelz, herausgegeben vom Verband Odenwälder Museen e.V. (2019) 116-129.
2)
nachzulesen bei E. Nierhaus-Knaus, Geheimsprache in Franken – Das Schillingsfürster Jenisch (Rothenburg ob der Tauber ³1984); H. Bald/R. Kuhn/W. Weismantel, Die Spessarträuber. Legende und Wirklichkeit 2. Reihe Franken (Würzburg 1991).
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